Leistungsangebote
Die Leistungen bieten wir an als Anleitung, Hilfe und Unterstützung, als Teilübernahme oder auch vollständige Übernahme.
Grundpflege( SGB XI ):
- Körperpflege, Waschen, Duschen, Baden, Hautpflege,
- Ankleiden oder Auskleiden,
- Zähneputzen u. Prothesenreinigung,
- Haarpflege, Waschen, Föhnen, Tagesfrisur,
- Hilfe beim Verlassen oder Aufsuchen des Bettes,
- Hilfe beim Gang zur Toilette oder Anwendung von Inkontinenzprodukten
- Hilfe bei Nutzung des Gehwagens oder Rollstuhles,
- Hilfe bei den Mahlzeiten und beim Trinken.
Behandlungspflege und Sicherstellung Verordnung häuslicher Krankenpflege (SGB V):
Injektion
- intramuskuläre Injektionen,
- subkutane Injektion z.B. bei der Insulin, Heparin oder Analgetika Therapie.
Arzneimitteltherapie
- Arzneimittelgabe und Überwachung,
- nicht – invasive Therapie ( Konservativen ),
- invasive Therapie (Betäubungsmittel),
- MATRIX Schmerz Rhythmus Therapie .
Infusion
- fachgerechte Zubereitung der Infusionen und ihre Überwachung,
- Pflege des venösen Zugangs,
- zentralvenöse Infusionen (Verabreichung über implantierte venöse Venenverweilkatheterport).
Wunderversorgung
- Wundmanagement,
- Hilfestellung bei Wundheilungsstörungen (die Heilungsprozesse werden durch spezielle Wunderverbände unterstützt).
Stomaversorgung
- bei künstlichem Darm- und Blasenausgang wird mit dem Betroffenen eine individuelle Beratung und eine qualifizierte Versorgung ermöglicht.
Versorgung eines Blasenkatheters
- Legen oder Wechseln eines Blasenkatheters bei der Frau oder beim Mann.
Selbstkatheterismus
- für die Motivation des Betroffenen nehmen sich die Pflegefachkräfte zum Einüben der Technik sehr viel Zeit.
Blasenspülung
- bei Pyurie, Bakteriurie und Hämaturie wird die Pflegefachkraft über einen suprapubischen Blasenkatheter oder über einen transurethralen Blasendauerkatheter,
- Förderung der Harnkontinenz in der Pflege.
Verbandswechsel
- Wundverbände, kontinuierliche Kontrolle der Wunde und Beobachtung auf Infektionsanzeichen
- Verbandwechsel und Kontrolle von Puktionsstellen z.B. PEG ( Perkutane endoskopisch Gastrostomie ), NIFI ( Nephrostomie ), PUFI ( Zystostomie ), Pleura- oder Thorarxdrainage etc.
Künstliche Ernährung
- enterale Ernährung,
- parenterale Ernährung.
- Förderung der oralen Ernährung in der Pflege
- Krankenbeobachtung ( auf Zeichen einer Dehydration, Ödeme, Flüssigkeitsbilanzierung etc. )
Tracheostoma Versorgung
- bei selbstständig atmenden Klienten,
- Versorgung beatmeter Klienten, Absaugen.
- Eine Pflegefachkraft führt regelmäßig und gewisshaft eine spezielle Krankenbeobachtung durch. Sie sorgt für Maßnahmen um Infektionen zu verhindern und Atelektasen zu vermeiden etc.
Prophylaxen
- Die Pflegefachkräfte werden im Zusammenhang mit den jeweiligen Erkrankungen, die einzelnen Prophylaxen, zur Verhütung und Vorbeugung von zusätzlichen Begleiterkrankungen, durchführen.
- Dekubitusprophylaxe, Verwirrtheitsprophylaxe, Pneumonieprophylaxe, Infektionsprophylaxe, Thrombosenprophylaxe, Sturzprophylaxe, Schmerzprophylaxe, Harninkontinenzprophylaxe, Exikkoseprophylaxe etc.
Krankenhausvermeidungspflege (SGB V § 37.1)
Der Versicherte kann dadurch frühzeitig aus der stationären Behandlung in seine häusliche Umgebung zurückkehren.
Wir helfen die Krankheit zu akzeptieren und dafür realistische Pflegeziele zu entwickeln zum Erhalt oder der Verbesserung der Selbstständigkeit und Mobilität (rehabilitative Pflege).
Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens, zu denen der Versicherte noch nicht in der Lage ist.
Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Hilfe beim Haushaltsführung).
Die Hilfe und Untersützung kann kurzfristig und zeitlich begrenzt, bis zu Erreichung der eigenen Selbstständigkeit, gewährt werden.
Beratungspflege (SGB XI § 37.3)
Wir geben Hilfestellungen und machen Beratung der häuslich Pflegenden.
Schulungen des Klienten und seinen Angehörigen, z. B. bei Diabetes, Bluthochdruck, Schlaganfall, Demenz
Beratung und Service über Pflegehilfsmittel-Vermittlung, Unterstützung ei der Beantragung einer Pflegestufe und Pflegeschulung in der häuslichen Umgebung.
Verhinderungspflege (SGB XI § 39)
Wir entlasten das pflegende Familienmitglied, das zeitlich befristet verhindert ist z. B. durch eigene Erkrankung oder Urlaub, die Pflege des Angehörigen zu leisten.
Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen (SGB XI § 45 a u. b)
Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt z.B. bei geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.
Entlastungsleistungen (z.B. Begleitung bei Aktivitäten des täglichen Lebens) können bei allen Pflegegraden zusätzlich erbracht werden und werden in die Pflege integriert.
Wir bieten ein besonderes Betreuungsangebot durch eine sozialpädagoische Fachkraft, die bei den Patienenten
Hausbesuche macht.
Bezugspersonenpflege
Jeder von uns betreuter pflegebedürftige Mensch verfügt über eine feste Bezugsperson.
Die Vertretung bei Abwesenheit durch eine andere Pflegefachkraft ist geregelt. In ihrer Verantwortung liegen Steuerung des Pflegeprozesses, Gestaltung und Überprüfung des Pflegeangebotes.
Palliative Pflege
Definition nach WHO (1990) Palliativ Care: "Die Behandlung von Patienten mit aktiver, progressiver, weit fortgeschrittener Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung, für die das Hauptziel der Begleitung die Lebensqualität ist"
Jede pflegerische Handlung wird durch liebevolle Einfühlung bedeutungsvoll.
Zusammen mit den Ärzten sorgen Pflegende für das größtmögliche körperliche Wohlbefinden des Sterbenden.